Ab 01.07.2008 werden Beraterleistungen zu allen wirtschaftlichen, technischen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen zur Unternehmensführung gefördert. Aber auch spezielle Beratungen, wie etwa zum Qualitätsmanagement oder Marketing sind förderungsfähig.
Antragsberechtigt sind
kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freie Berufe ab einem Jahr nach Gründung. Zu Beginn der Beratung muss das Unternehmen mindestens ein Jahr alt sein.
Umfang der Zuschüsse
Förderungen können zweimal beantragt werden in einer max. Höhe von jeweils 3000 € (max. 2 x 3000 € = 6000 €).
Die neue Richtlinie des Bundeswirtschaftsministeriums gilt bis 2012. Innerhalb dieser Zeitspanne können mehrmalige Förderungen beantragt werden. Unternehmerinnen sind von dieser Einschränkung ausgeschlossen. Sie können mehrere Förderanträge einreichen. Förderungsfähig sind Beratungen, die von selbständigen Beratern oder Beratungsunternehmen durchgeführt wurden.
Folgende Beratungsleistungen von MediCompany sind förderungsfähig:
Qualitätsmanagement*
Aufbau eines Risikomanagements*
D2D-Marketing
MarketingCheck
Reorganisationsmanagement
* Qualitätsmanagement / Risikomanagement: Auch wenn Sie keine Zertifizierung nach ISO 9001:2008 oder ISO 14971 anstreben, werden Ihre Beraterkosten zu 50% vom Staat erstattet. So hat jeder niedergelassene Arzt, Zahnarzt, Psychologe und Therapeut, jedes Ärztehaus, MVZ, Krankenhaus oder jede Klinik das Anrecht auf eine finanzielle Förderung.
Förderungsfähig sind kleinere und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder der freien Berufe ab einem Jahr nach Gründung, mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio € oder einer Bilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio €.